Sarah Beischau berät deutsche und internationale Mandanten zu außenwirtschafts- und vergaberechtlichen Fragestellungen. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung in Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten sowie vor den Vergabenachprüfungsinstanzen.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Vita
Sarah Beischau hat Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Universität Panthéon-Assas in Paris (Licence und Master 1 mit Schwerpunkt im internationalen öffentlichen Recht) studiert. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Berlin sowie bei BLOMSTEIN im Vergabe- und Außenwirtschaftsrecht beschäftigt.
Ihr Referendariat absolvierte Sarah Beischau am Kammergericht Berlin mit Stationen u.a. in einem Wirtschaftsreferat des Auswärtigen Amts, bei einer Großkanzlei im Außenwirtschaftsrecht sowie am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Publikationen
Keine „zweite Chance“ nach rechtskräftig abgewiesener Klage gegen Teilnahmebedingungen, Anmerkung zu EuGH 10. Kammer, Urteil vom 09.02.2023 – C-53/22, jurisPR-VergR 12/2023 (mit Pascal Friton)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen EU-Russland Sanktionen am Beispiel von Entscheidungen des EuG (T-193/22 R, OT/Rat und T-237/22 R, Alisher Usmanov/Rat), Ukraine-Krieg und Recht 2022, S. 623-625 (mit Bärbel Sachs)
Vorträge
„The EU Economic Security Package: Where are we headed?“, Webinar, CELIS Institute, 08.02.2024 (mit Christian Glenz, BMWK; Sophie Bohnert, WU Vienna; Steffen Hindelang, CELIS)