Verwendete Dienste und Cookies

Unsere Website nutzt Cookies, um Ihre Nutzungserfahrung zu verbessern. Einige Cookies sind essentiell für das Funktionieren und Managen der Seite, während andere für anonyme Statistiken oder personalisierte Inhalte verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass bei eingeschränkter Cookie-Nutzung bestimmte Webseitenfunktionen beeinträchtigt sein können.

Weitere Informationen: Impressum, Datenschutz

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen oder z.B. Ihre Cookie-Einstellungen speichern. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Kategorie kann nicht deaktiviert werden.
  • Name:
    ukie_a_cookie_consent_manager
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Speichert die Cookie-Einstellungen der Website-Besucher.
  • Name:
    blomstein_session
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Der Session-Cookie ist für das grundlegende Funktionieren der Website unerlässlich. Er ermöglicht es den Nutzern, durch die Website zu navigieren und ihre grundlegenden Funktionen zu nutzen.
  • Name:
    XSRF-TOKEN
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Dieser Cookie dient der Sicherheit und hilft, Cross-Site Request Forgery (CSRF)-Angriffe zu verhindern. Er ist technisch notwendig.
Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie eine Website nutzen, z. B. welche Seiten Sie besucht und auf welche Links Sie geklickt haben.
  • Name:
    _ga
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Google Analytics Cookie _ga wird verwendet, um Benutzer zu unterscheiden, indem es eine eindeutige Identifikationsnummer für jeden Besucher vergibt. Diese Nummer wird bei jedem Seitenaufruf an Google Analytics gesendet, um Nutzer-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu sammeln und die Nutzung der Website statistisch auszuwerten. Das Cookie hilft Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren, indem es Informationen anonym sammelt und Berichte generiert.
  • Name:
    _ga_*
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _ga_[container_id], spezifisch für Google Analytics 4 (GA4), dient der Unterscheidung von Website-Besuchern durch Zuweisung einer einzigartigen ID für jede Sitzung und jeden Nutzer. Es ermöglicht die Sammlung und Analyse von Daten über das Nutzerverhalten auf der Website in anonymisierter Form. Dies umfasst das Tracking von Seitenaufrufen, Interaktionen und dem Weg, den Nutzer auf der Website zurücklegen, um Website-Betreibern tiefere Einblicke in die Nutzung ihrer Seite zu geben und die Benutzererfahrung zu verbessern.
  • Name:
    _gid
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _gid ist ein von Google Analytics gesetztes Cookie, das dazu dient, Benutzer zu unterscheiden. Es weist jedem Besucher der Website eine einzigartige Identifikationsnummer zu, die bei jedem Seitenaufruf an Google Analytics gesendet wird. Dies ermöglicht es, das Nutzerverhalten auf der Website über einen Zeitraum von 24 Stunden zu verfolgen und zu analysieren.
  • Name:
    _gat_gtag_UA_77241503_1
  • Domain:
    blomstein.com
  • Zweck:
    Das Cookie _gat_gtag_UA_77241503_1 ist Teil von Google Analytics und Google Tag Manager und wird verwendet, um die Anfragerate zu drosseln, d.h., es begrenzt die Datensammlung auf Websites mit hohem Verkehrsaufkommen. Dieses Cookie ist mit einer spezifischen Google Analytics-Property-ID (in diesem Fall UA-77241503-1) verknüpft, was bedeutet, dass es für die Leistungsüberwachung und -steuerung der Datenerfassung für diese spezielle Website-Property eingesetzt wird.

Checkliste: So verhalten Sie sich richtig bei einer OLAF-Durchsuchung

01.12.2020

Im Rahmen externer Untersuchungen hat das OLAF nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 die Befugnis, vor Ort Kontrollen und Überprüfungen durchzuführen. Dabei sollten insbesondere die folgenden Verhaltenshinweise beachtet werden. Im Grundsatz gilt es dabei die Ruhe zu bewahren, da eine Durchsuchung Stresssituationen für die Mitarbeiter schafft.

OLAF Checkliste

1. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen

Prüfen Sie, ob der Beschluss alle notwendigen Angaben enthält. Es muss insbesondere der Tatvorwurf enthalten sein. Die Tatsachen, auf die sich die Anschuldigung stützt, müssen durch konkrete Aussagen dargelegt werden. Der Umfang dieser Informationen wird je nach Art der Straftat und dem Stand des Ermittlungsverfahrens festgelegt:

• Grundsätzlich müssen jedoch Angaben über das Opfer, den Zeitpunkt und die Begehung der Straftat enthalten sein. Diese Informationen müssen den Anfangsverdacht eines Verhaltens erkennen lassen, das unter eine zu benennende Straftat subsumiert werden kann.

• Dann muss der Beschluss zeigen, dass der Richter die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme geprüft hat. Dazu ist eine zeitliche Begrenzung des Vorwurfs erforderlich.

• Weiterhin müssen Ziel und Zweck der Durchsuchung umschrieben sein, bspw. das Auffinden von Beweismitteln und/oder die Festnahme des Beschuldigten.

• Im Durchsuchungsbeschluss müssen zudem die zu durchsuchenden Räumlichkeiten konkret beschrieben sein. Es ist nicht notwendig, dass die zu durchsuchenden und möglicherweise bei der Durchsuchung zu beschlagnahmenden Gegenstände im Einzelnen benannt werden. Sie müssen jedoch je nach Art und denkbarem Inhalt, zumindest grob, ggf. in Form von beispielhaften Details, im Durchsuchungsbeschluss beschrieben werden. Nur allgemeine Angaben zu den Beweismitteln sind nicht ausreichend.

• Eine Durchsuchung kann zuletzt nur dann auf Grundlage des Durchsuchungsbeschlusses erfolgen, wenn ihn ein Richter unterschrieben hat.

2. Verlangen Sie die Vorlage von Dienst-/Personalausweisen der Beamten und fertigen Sie Kopien an

Lassen Sie sich die Dienstausweise der Durchsuchungspersonen zeigen und fertigen Sie, wenn möglich, Kopien an oder schreiben Sie sich die Namen der Personen auf. Notieren Sie insbesondere die Kontaktdaten des Einsatzleiters und, wenn vorhanden, auch die externer Sachverständiger. Die Daten sollten nach Abschluss der Durchsuchung in ein eigens angefertigtes Protokoll zum Ablauf der Durchsuchung aufgenommen werden.

3. Informieren Sie die Beamten, dass Sie rechtlichen Beistand benötigen und bitten Sie darum, mit der Durchsuchung bis zum Erscheinen des Rechtsbeistands zu warten

Teilen Sie den Beamten mit, dass sie rechtlichen Beistand benötigen und zu diesem Zwecke telefonieren möchten. Selbst wenn Ihr Telefon bereits beschlagnahmt sein sollte, dürfen die Beamten Ihnen ein Telefonat mit einem Rechtsbeistand Ihrer Wahl nicht verwehren. Bitten Sie daraufhin die Beamten darum, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Rechtsbeistands zu warten. Regelmäßig wird dieser Bitte nachgekommen.

Sollte eine rechtzeitige Konsultation eines Anwalts nicht möglich sein oder sollten die Beamten nicht mit der Durchsuchung warten wollen, können auch Mitarbeiter zur Begleitung der Durchsuchung hinzugezogen werden. Keinesfalls sollten die Beamten die Durchsuchung und ggf. Beschlagnahme von Gegenständen und Dokumenten unbeaufsichtigt durchführen. Empfehlenswert ist es daher, die Durchsuchung von einem Anwalt oder einem Mitarbeiter pro Beamten beaufsichtigen zu lassen.

4. Kooperieren Sie und stellen Sie, falls vom Durchsuchungsbeschluss umfasst, die von den Beamten angeforderten Dokumente zur Verfügung und gewähren Sie Zugang zu den Räumlichkeiten

Zeigen Sie sich grundsätzlich kooperationsbereit und stellen Sie die vom Durchsuchungsbeschluss umfassten Dokumente zur Verfügung. Bieten Sie ggf. an, die gesuchten Unterlagen selbst zusammenzustellen. Öffnen Sie zu durchsuchende Räumlichkeiten und gewähren Sie den Beamten Zutritt. Erwehren Sie sich der Durchsuchung keinesfalls mit Gewalt. Vermeiden Sie Gespräche über den Vorwurf und tätigen Sie gegenüber den Ermittlungsbeamten zu keinem Zeitpunkt Aussagen zur Sache. Bestehen Sie ggf. auf eine förmliche Befragung.

5. Widersprechen Sie der Sicherstellung von Gegenständen und bestehen Sie ggf. auf die Versiegelung von Dokumenten

Erklären Sie sich mit der Mitnahme von Gegenständen und Dokumenten nicht einverstanden. Widersprechen Sie insbesondere der Mitnahme von Gegenständen und Dokumenten, die nicht vom Durchsuchungsbeschluss umfasst werden. Der Widerspruch gegen die Sicherstellung zwingt die Ermittlungsbehörde dazu, einen richterlichen Bestätigungsbeschluss herbeiführen zu müssen. Bestehen Sie darüber hinaus auf die Versiegelung beschlagnahmter Dokumente. Eine Einsichtnahme durch Dritte ist dann zunächst nicht mehr möglich. Verlangen Sie nach Abschluss der Durchsuchung unbedingt ein Verzeichnis der beschlagnahmten und mitgenommenen Gegenstände und Dokumente.

6. Erstellen Sie ein Protokoll über die Durchsuchung

Erstellen Sie nach Abschluss der Durchsuchung ein eigenes Ablaufprotokoll, in welchem festgehalten wird, welche Gegenstände und/oder Dokumente wann, wo und von wem beschlagnahmt und welche Räumlichkeit durchsucht wurden. So behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern können auch Ihre Vorgesetzten – sofern nicht bei der Durchsuchung anwesend – entsprechend detailliert informieren.

7. Halten Sie die interne Berichtskette ein

Ernennen Sie zu Beginn der Durchsuchung einen Wortführer des durchsuchten Unternehmens. Halten Sie im Anschluss unbedingt die interne Berichts- und Weisungskette ein. Dies gilt sowohl für den Zeitraum während der Durchsuchung als auch danach. Sind Informieren Sie umgehend Ihre Vorgesetzten sowie den Vorstand/Geschäftsführer. Halten Sie sich an die unternehmensintern festgelegten Weisungen.

8. Nach der Durchsuchung: interne Untersuchung, Erstellung einer Strategie zur (internationalen) Zusammenarbeit, einschließlich möglicher Selbstanzeigen

Eine Durchsuchung ist sehr nervenaufreibend. Danach fängt die Arbeit jedoch erst richtig an – was ist passiert und was muss das betroffene Unternehmen jetzt machen? Leiten Sie nach der Durchsuchung eine interne Untersuchung zur Aufklärung des Sachverhalts ein. Überprüfen und ggf. überarbeiten Sie in dem Zuge Ihr Compliance-Programm, um etwaigen Verstößen in Zukunft vorbeugen zu können. Erstellen Sie eine Strategie zur (internationalen) Zusammenarbeit zwecks Aufarbeitung und Umgang mit der laufenden Sache. Überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit Ihre Geschäftspartner und analysieren Sie Risiken. Regelmäßig kann zudem eine Selbstanzeige von eigens aufgedecktem Fehlverhalten und eine intensive Kooperation mit den zuständigen Behörden zur Reduzierung von Strafen führen, selbst bei einer laufenden OLAF-Untersuchung.

BLOMSTEIN berät Sie zu allen Fragen rund um OLAF-Untersuchungen und den Bereich der außenwirtschaftsrechtlichen Compliance. Sollten Sie insbesondere rechtliche Unterstützung bei einer OLAF-Durchsuchung benötigen, stehen Ihnen Dr. Roland M. Stein und Dr. Leonard von Rummel hierfür jederzeit gern zur Verfügung.

zurück zur Übersicht