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Ausweitung der deutschen Investitionskontrolle?

02.03.2017

In Deutschland unterliegt der Unternehmenserwerb durch ausländische Investoren in bestimmten sensiblen Bereichen der Investitionskontrolle. Ziel ist der Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen und die Begrenzung ausländischen Einflusses auf deutsche Schlüsselindustrien und Schlüsseltechnologien. Der Kontrollmechanismus variiert dabei je nach betroffener Industrie: Im Bereich bestimmter Militär- und IT-Sicherheitsprodukte besteht eine Melde- und Freigabepflicht. Dagegen ist die Meldung in anderen Bereichen, die für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland relevant sind, freiwillig. Es besteht dann keine Freigabepflicht. Um frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen, kann es sich für die betroffenen Unternehmen aber empfehlen, eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.

In der Vergangenheit hat das für die Investitionskontrolle zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Bereich der freiwilligen Investitionskontrolle regelmäßig problemlos und schnell eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Doch hat das Ministerium diese Praxis geändert. So haben sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängert. Zudem hat das BMWi jüngst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der Osram -Lampensparte Ledvance nicht erteilt und für den Erwerb von Aixtron durch chinesische Investoren eine bereits erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Furcht vor staatlich getriebenen und staatlich finanzierten strategischen Investitionen durch ausländische, besonders chinesische, Investoren in technologisch führende deutsche Unternehmen.

Aus einem Strategiepapier der Bundesregierung von Ende 2016 ergibt sich, dass derzeit eine Ausweitung der Investitionskontrolle geprüft wird, besonders für den Hightech-Sektor. In diesem Zusammenhang haben die Regierungen von Deutschland, Frankreich und Italien in einer gemeinsamen Erklärung auch die EU-Kommission aufgefordert, auf EU-Ebene ein Regelwerk zum Schutz von EU-Hightech-Firmen vor ausländischen (staatlichen oder staatlich-finanzierten) Investitionen, insbesondere aus China, zu erarbeiten. Angesichts dessen ist auch auf legislativer Ebene mit einer Ausweitung der Investitionskontrolle zu rechnen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sollten Beteiligte an Transaktionen mit chinesischen, aber auch anderen ausländischen Erwerbern (i) Investitionskontrolle noch ernster nehmen als bisher und (ii) auf Vertragsklauseln bestehen, die den gestiegenen Risiken Rechnung tragen und ihre rechtliche Position absichern.

Bei Rückfragen können sich gerne an Roland Stein oder Sarah Bayer wenden.

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